Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Toftswall

Toftswall

, m.

Einfriedung rund um die Tofte eines Dorfs oder Gehöfts
  • die dorffs- und tofftswallen, davon soll ein jeder 14 tag vor meytag sein antheil machen
    1689 SchleswDorfO. 700