Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Toftswall
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Tofis
tofis
Tofte
Toftegarten
Tofterde
(Toftgeld)
Toftland
Toftswall
, m.
Einfriedung rund um die Tofte eines Dorfs oder Gehöfts
- die dorffs- und tofftswallen, davon soll ein jeder 14 tag vor meytag sein antheil machen1689 SchleswDorfO. 700