Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Toleranz
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Toleranz
, f.
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Duldung, Erlaubnis, Zustand der Duldung bzw. des Geduldetseins, insb. als Sonderrecht, Privileg (I) für einzelne Personen oder best. Personengruppen; auch eine entsprechende Bescheinigung, Duldungsurkunde
vgl.
Privileg (II)
I
in Bezug auf Andersgläubige und religiöse Fragen
- da man argumentier, daß religionfrieden nur ein toleranz vnd cæsar nit macht gehabt, perpetuum darauß zu machen1624 Londorp III 486
- die tolerantz beyder religionen betreffendt1646 ActPacWestph. III A 4, 1 S. 125
- gebieten, daß die besagte mennonisten oder wiedertaͤufer in terminis der ihnen vergoͤnneten und eingewilligten toleranz verbleiben1663 CStSlesv. I 292Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die tolerantz einer religion oder widriger religions-verwandten: ... dieses wort wird insgemein von einer obrigkeit gebrauchet, welche in einer provintz oder stadt geschehen laͤsset, daß auch andere religions-verwandten ausser der daselbst eingefuͤhrten religion, und welcher sie selbst zugethan ist, die freye uebung ihres gottesdienstes darinnen haben moͤgen1745 Zedler 44 Sp. 1115
- daß nicht andere, der christlichen religion und dem staate schaͤdliche conventicula, unter dem namen gottesdienstlicher versammlungen gehalten werden, durch welches mittel, allerley der ruhe gefaͤhrliche menschen und neue lehrer, sich anhaͤnger und proselyten zu machen im sinne haben moͤchten, wodurch aber die toleranz sehr gemißbraucht werden wuͤrde1788 Rabe,PreußG. I 7 S. 727
II
in Bezug auf nichteheliche sexuelle Beziehungen
- die vereelichten [priester] ab officio vnd beneficio suspendirt, es wurde dann von bebstlicher heyligkeit oder irem legato toleranz in ministerio ires officij vnd beneficij erlanget1530 RTAugsbUB. II 253Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- tolerantz: leydung, zugebung, jtem die schrifft so man einem gibt, das er mit einer vnehlichen, ein zeyt lang hausen darff, welches offt auß beweglichen vrsachen geschicht1571 Roth 356Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [Übschr.:] von vnehelicher beywohnug, daruͤber geistliche tolerantzen oder permittimus außgebracht werdenBairLR. 1616 S. 708Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
III
in Bezug auf den Aufenthalt, insb. von Juden; speziell: Bleiberecht, Aufenthaltsbewilligung
vgl.
Judentoleranz
- würde er [privilegiatus oder toleratus] aber von dem famulo [der ein eigenes Gewerbe betreibt] gar ein protections- und schutzgeld erheben, hat er nicht allein das erhobene geld ... abzuführen, sondern auch selbst den verlust des privilegii oder toleranz zu gewärtigen1754 Stern,PreußJuden III 2 S. 1248
- diejenige juden, bey welchen verdaͤchtige personen und sachen aufgefunden werden, so fort anzuzeigen, weil dieselbe keinesweges die fernere toleranz in Schlesien geniessen1755 SammlSchlesOrdn. VI 11
- die mit churfuͤrstlichen paͤssen und toleranzen versehenen juden1756 CMax. IV 1 § 14Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in der von unserer burger-cammer und dem commercien-rath ... unserem kriegsrath alle jahr eingebenden verzeichnuß sollen nicht allein diejenige statteinsaͤssen, welche unter die ... benamseten classen gehoͤren und ihre toleranz-zedlen bezahlen, ein jeder in seiner claß, sondern auch die eingebracht werden, welche die toleranz gratis erhalten1763 BernStR. V 602Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"