Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): tolerieren

tolerieren

, v.

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dulden, hinnehmen; gestatten, erlauben; insb. in Bezug auf den Aufenthalt best. Personen oder Personengruppen; tolerierte Juden iU. zu privilegierten (I) 
Sachhinweis: Schulz,FremdWB. V 282f.
  • dat nemandt van der hanze sodane mannes gudere in Engelande vordedingen offte tolereren solde, by ener pene
    1498 HanseRez.3 IV 157
  • tolerirn, leyden, gedulden, zulassen
    1571 Roth 356
  • eß kan nicht alles ergernuß auß der welt außgereutet werden ... das meiste muß man toleriren, weil man nicht alles bequemlich kan außreuten
    1647 Spee,Cautio 40
  • wiewohl nun diese leute [der mennonistischen secte] vermoͤge erlangter concession zu toleriren beliebet, so ist doch dabey ausdruͤcklich bedungen, daß sie ohne aergerniß leben
    1663 CStSlesv. I 291
  • tantzen wird tolerirt 
    1698 Alsatia 1862/67 S. 254
  • obzwar ... wegen der pagamentlieferung zwei münzjuden ... von zeit zu zeit allhier tolerieret worden, so ist ... solches anderer gestalt nicht, als daß sie bloß ew. maj. münze versorgen, sich aber in andere handlung keineswegs mischen [dürfen]
    1699 Brilling,JudBresl. 99
  • wie die Griechen und andere fremde kauf-leuthe ad tempus auch so weit und wie man will tollerieret und gelitten werden
    um 1700 ArchSiebb.2 8 (1867/69) 91
  • unbefuegt erpaute feuerstätt [sollen] gleich von stund an obrigkeitlich abgeschaffen und verrers nit tolerieret werden
    1716 Tirol/ÖW. III 120
  • [Übschr.:] 1. von denen privilegirten handelsjuden - 2. von denen tolerirten juden
    1744 Stern,PreußJuden III 2 S. 1167
  • [muß] überhaupt kein neuer jude auf dem lande ohne kammer-approbation toleriret werden
    1755 ActaBoruss.BehO. X 262
  • es sollen könftighin keine hausleüt von jemandem angenommen werden ..., indessen ein wohlbekanter, ehrlicher man old taglöner, wan die gemeind, darin er sich aufhaltet, solchen geduldet, wohl tolleriert werden kan
    1764/66 GasterLsch. 187
  • [die] schaͤrfest verbothene, ... aber gegen eine bestimmte erlag ad fundum pauperum tolleriert gewesene scholderspiel
    1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 103
  • [ihr werdet] alle diejenigen, so ohne bewilligung in der stadt wohnen, alsogleich fortweisen; über diejenigen, so tolerirt sind, eüch den bericht abstatten laßen und die verdächtigen alsogleich denjenigen dikasterien anzeigen, von dem sie die toleranz erhalten haben
    1797 BernStR. X 48
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