Tollhaus, n.

Einrichtung zur Unterbringung Geisteskranker
  • den dullen int dulhuus in Brugghe 5 s. grote [gestiftet]
    1495 HansUB. XI 532
  • damit nicht aus dem stift ein spital oder gar ein tollhaus werde
    1671 Sillib,Neuburg I 209
  • tollhauß n., narrenhauß
    1711 Rädlein 880 Faksimile
  • derselbe [prediger] ... [hat] das toll-haus in gleich guter absicht woͤchentlich zweymal durchzugehen
    1732 BrschwLO. II 727 Faksimile
  • tollhaus ... ist ein gebaͤude, darinn gemeiniglich tolle und rasende arme aufgenommen werden, die entweder nicht so viel im vermoͤgen haben, daß sie auf eine andere art verpfleget werden koͤnnen, oder auch keine so nahe anverwandten haben, die sich ihrer annehmen koͤnnen, dergleichen sonderlich in groszen staͤdten zum gemeinen dienst gestifftet zu seyn pflegen
    1745 Zedler 44 Sp. 1140
  • das neü erbaute tollhauß soll wie biß dahin ... für die ganz tollen und ihre wärterin bestimt bleiben
    1765 BernStR. X 401 Faksimile
  • diejenige leute, welche vermoͤgen haben und ihre verpflegung im tollhause bezalen koͤnnen, muͤssen auch billig dafuͤr etwas entrichten
    1774 Bergius,PolKamMag. VIII 331 Faksimile