Tonnenleger, m.

für das Anbringen und die Wartung der Tonnen (VII) zuständige Person; in Hamburg ein städt. Amt
  • [P.] zu einem havenmeister und tonnenleger uf der Elbe angenommen
    1664 ZHambG. 18 (1914) 87
  • dienste, welche vom rat ... verliehen werden können: baakenmeister oder tonnenleger, erwählt von der kämmerei mit genehmigung des rats aus personen, welche die schifferalten als befähigt ... bezeichnen
    1712 Voigt,BeitrHambVwg. II 32
  • ist des tonnen-legers obliegenheit, ... durchs eis sich einen weg zu bahnen, mit seinem ever in die see-canaͤle oder gatten zu fahren, um zu sehen, ob etwa die see-tonnen von ihren stellen durch eis-schollen vertrieben, und selbige alsofort, nebst den eis-boyers, so ebenfalls bey ieder tonne liegen, wieder auf ihre merken zu legen
    1769 HambGSamml. VII 242 Faksimile