Tonnenstrafe, f.
Tonnenstrafe, f.
Zunftstrafe für eine nicht den Vorgaben entsprechend hergestellte Tonne (I)
-
der elterman desz [bötticher-]ampts regerirte, dasz die tonnenstraffe ... auff 5, ja woll 10 rthal., wan sie [tonnen] übel gemacht weren, sich belieffe1663 Stieda-Mettig 681 Faksimile