Tonsur, f.
Tonsur, f.
I
kreisrund kahlgeschorene Stelle im Kopfhaar; als Zeichen der Zugehörigkeit zum Klerus und Mönchtum
vgl.
1scheren (I 1)
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sol der custer vnd der probst die korschuler dor zu halten, daz sie ir tonsur pfefflichen halten, vnd suͤllen in niht keins langen hars ... gestaten1343 SchulO.(Müller) 19 Faksimile
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sie [pfaffen] sullen ire tonsuren tragen noch irem rechtenum 1400 LiegnitzStRb. 35
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pfarrer sollen ... sich anständig kleiden, durch die tonsur auszeichnen, wirtshäußer und ofentliche zechen meiden und verdechtige weibsleute abschaffen1587 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 112
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die jenige [von der clerisey] so verheyraht, gaudieren oder geniessen jhrer priuilegien, als lang sie die tonsur vnd geistliche kleidung tragen, vnd in einer kirchen, spital, oder seminario dienen, in mangel dessen aber, verlieren sie dieselbige freyheiten1599 LothrLbr. I 2 Volltext (und Faksimile)
II
erste Tonsur rituelles Abscheren eines kreisrunden Bereichs des Kopfhaares im Rahmen der Aufnahme eines Mannes in den geistlichen Stand
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P. aber hat er in seiner gegenwart durch den hofmeister, welcher ein titular-bischoff war, in kleidung eines praͤlaten die erste tonsur wiederfahren lassenTheatrum Europ. 13 (1698) 981
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die kirche giebt keinem eine pfruͤnde (beneficium), er habe sich denn zuvor durch die erste tonsur ihrer gewalt unterworfen1778 Möser,Phant.(Voigt) III 189
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wer canonicus werden will, muß wenigstens die erste tonsur erhalten haben1794 PreußALR. II 11 § 1083