Tontine, f.

eine Art Rentenversicherung, bei der nach einer Phase der Einzahlungen in einen Fonds eine Leibrente ausbezahlt wird, wobei sich nach dem Versterben einzelner Berechtigter die Auszahlungen an die Überlebenden anteilsmäßig erhöhen; auch das Versicherungsinstitut
  • tontine, eine von einem venetianer Laurentio Tonti erfundene und in Franckreich mehrmal gebrauchte art geld auf leib-renten zu nehmen, da die einleger nach ihrem alter in gewisse classen eingetheilet werden, und die in einer ieden classe uͤberlebenden die vollige rente geniessen, bis auf den letzten, mit welchem endlich die rente samt dem capital erloͤscht
    1748 Jablonski,Lex. 1221
  • [regeln der] versicherungs-anstalten, die unter den nahmen von wittwen-cassen, leib-zinsen, tontinen, assecuration der see- und brandschaͤden bekannt sind
    1780 NCCPruss. VI 1955 Faksimile
  • haͤngt diese veraͤnderung [der rente] von dem leben oder tode eines oder mehrerer personen ab, so ist sie eine veraͤnderliche lebens-rente. die tontinen gehoͤren hierher
    1796 Krünitz,Enzykl. 71 S. 2