Topfspiel, n.

(privat veranstaltete) Lotterie mit Ziehung von Losen aus einem Topf (III) oder einem anderen Behältnis; wegen der Gefahren des Glücksspiels und vorkommenden Betrügereien reglementiert und zT. verboten
vgl. Töpfler
  • dieweil auch ... durch das topff-spiel oder ludum ollae manchen das geld aus dem beutel gelocket worden, soll hinfuͤhro in unsern landen keinen dergleichen zu halten nachgelassen ... werden
    1612 CSax. I 237 Faksimile
  • [da] durch das topff-spiel oder den gluͤcks-topff manchem das geldt aus dem beutel gelocket worden, sol hinfuͤro [keinem dergleichen verstattet werden]
    1661 CSax. I 382 Faksimile
  • das topff-spiel oder der gluͤckstopff [werden] nicht, vielweniger andere gauckel-spiele oder wuͤrffel-, stech-, kreisel- und dergleichen buden und tische gestattet
    1738 Hayme 803 Faksimile