Torfgraben, n.
Torfgraben, n.
Abbau von Torfsoden
bdv.:
Torfstechen
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dat nemandt den mohrdick mit torffgraven ... erneddrigen scholdeum 1598 QSchleswHolst. V 257
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wie auch für die feuerunge als des torffgrabens sollen sie [cötener oder inste] jehrl[ichen] bey den mohrdahm graben, jedochen den haußleuten nichtes verbotten da mit zu graben, dafür soll jeder cotener oder inste geben jährlichen 12 ß an denn haußleuten zu bezahllen1683 SchleswDorfO. 228