Torfgraben, n.

Abbau von Torfsoden
  • dat nemandt den mohrdick mit torffgraven ... erneddrigen scholde
    um 1598 QSchleswHolst. V 257
  • wie auch für die feuerunge als des torffgrabens sollen sie [cötener oder inste] jehrl[ichen] bey den mohrdahm graben, jedochen den haußleuten nichtes verbotten da mit zu graben, dafür soll jeder cotener oder inste geben jährlichen 12 ß an denn haußleuten zu bezahllen
    1683 SchleswDorfO. 228