Torhaus, n.
Torhaus, n.
auch dim.
I
Torturm, Gebäude über oder neben einem ¹Tor (I); ua. als Zoll- und Mautstelle, Wachthaus, Wohnung des Torwächters, zT. auch als Ort für Glücksspiele
vgl.
Torstube,
Torwartenhaus
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het verluhen sine houestat an deme tôrhuse1287 Straßburg/CorpAltdtOrUrk. V 253
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sine houestat zwischent der svmmerwuninc vnd deme dôrhuse1290 Straßburg/CorpAltdtOrUrk. V 330
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auch sol er vf dem selben thorhus eine gute kefien von eychenem holtz machen, da man gefangenen inlege1412 AnzSchweizAltk. 6 (1888/91) 163
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gefreit, das sy ... zu buwen dehainerlay handraichi thon soltend, ... eß wer zu der stattmuren oder graben, zue der statt thor, thorhislin vnd brucken daselbs1450 Reyscher,Stat. 104 Faksimile
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das nieman in diser stat ... kein spiele ... spielen soll, denne in dem obgeschriben hůse und an dem offenen torhůse obe des henckers schibe15. Jh. StraßbZftO. 482 Faksimile
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[bey einritt kayser Carls] ist der ganntz iner rath daselbst beym thorheuszlin gestandenum 1550 HallChr. 266
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gottesheuser, thorheuser vnndt andere gemeine bew sollen ... in gutem bauw vnnd besserung mit bedachung vnnd anderer notturfft ... versehen werden1557 Wüst,Policey VIII 707
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die baumeister sollen an der stadt gemeinen gebaͤuden, es sey an thoͤren, brauhaͤußern, thorhaͤußern, brodt- und fleischbaͤncken ... nichts abbrechen und bauen laßen, sie haben es denn zuvor ... besichtigetSaalfeldStat.(1558) 149
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wann einer ... in den thorheüsern, under der linden, in der mühln ... mit schlagen oder anderm begehen würd, der soll unnachleßig in thurn gelegt ... werden1596 AdelsheimStR. 667 Faksimile
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do brante abe das forder torhaus des closters1728 Mencke,Script. II 1576
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[bey gut S. ist] unzweifelbares mannlehen: ... das thorhaus, worauf der amtsknecht wohnt1774 Moser,NStaatsR. IX 635
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der thorwart ..., welcher sich mit der wach bey tag in den vor jeden thor befindlichen thorhaus aufhält1778 WürtFrk. 81 (1997) 169
II
Haftlokal in einem Torhaus (I); ua. als Schuldgefängnis (II)
bdv.:
Schuldturm
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wollen sie [Schuldner] uf ein torhus und in der stadt gehorsam und nicht er us, sie haben denn das verfallen gelt bezalt1466 KahlaUB. 132 Faksimile
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kumbt er [trotz dreimaliger Vorladung] alsdann auch nicht für, so sol man ihn seines vngehorsams halben auff ein thorhaus legen, bis auf ferner raths beschaidt1. Hälfte 16. Jh. JenaStO. Beil. 81
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umb schulden ... uf ein thorhauß zugehen und nicht herab kommen, er habe dan die schuldt ... außgerichtet1625 Walch,Beitr. VIII 63
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umb bußen in gehorsam gebiethen, nemlich uff ein thor-hauß zu gehen1658 GeraStR. 158 Faksimile