Torhüten, n.
Torhüten, n.
wie Torwache (I)
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das sy von ... burgerrecht wegen in der egenanten statt kainerlay mitleydung noch beswerung haben sullen, weder mit wachen, torhietten, arbeit in graben, noch andern sachen1444 Pez,Cod. III 299 Faksimile
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[so ein sechsvnddreißiger] aber außen vnd sein hausfraw kain kont geschicken, so soll man im sein wach ader torhüten anzaichen1470 Siegl,Eger 194 Faksimile
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daß alle in unserer gemeinen buͤrgerschaft ... in reißfolgen, thorhuͤten, wachen und frohnen, durchaus gleiche buͤrden tragen1521 ArchUFrk. 2, 3 (1834) 169
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ein ieder radtsfreund ... ist frei alles dorhuttens, wachens, frönens1526 MosbachStR. 590 Faksimile
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das die priesterschaft in stetten mit der burgerschaft in raisen, wachen, torhüten und in all ander weg bürgerlichs mitleiden tragen1526 Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 96 Faksimile
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thorhüten [und sperren] belangend: wan man ... zu mittags- oder nachtszeiten in des maisters stuben essen würth, sol das thor wie auch die kirchen beschlossen ... werden1594 Wörner,HospitalSchwGmünd 60 Faksimile