Torpförtlein, n.
Torpförtlein, n.
wie Törlein
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vf den ermelten ... gerichtstag soll des morgens vmb 8 uhren das peinliche gericht ... beleuttet ... werden vnd sollen die ... großen thor zugehalten vnd die kleine thorpförtlein geöfnet ... werden, damit niemandts hieneingelassen, er sei dann köndig oder komme des gerichts halben17. Jh.? FriedbergGBl. 13 (1938) 135