torquieren, v.
torquieren, v.
quälen, foltern; unter Folter verhören
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sonder presumpcien ende indicien en is men niet sculdich iemende te torqueren1496 CoutBrab. II 1 S. 379
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ob der verhafft im fall deß wider verleugnens gestandener missethat ferrners zu torquieren oder sonsten mit peinlicher anklag gegen jhme zu procedierenPfalzLR. 1582 V 5 Volltext (und Faksimile)
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wenn heut zu tag jemand die tortur ein vnd ander mall mit bestaͤndigem stillschweigen außstehet, so sagen sie flux: sie brauch zauberey ... antwort: wegen des maleficii taciturnitatis ist nicht recht, daß man deswegen weiter torquire1647 Spee,Cautio 87
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wann es auch sehr starcke und solche leuth seyn, welche die pein der torturn so gar hoch nicht achten oder empfinden, als wie die zigeuner, juden und andere leichtfertige leuth, koͤnnen sie auß erheblichen anzeigungen wohl zwey, oder dreymahl ... torquirt werdenNÖLGO. 1656(CAustr.) 39 § 5 Faksimile
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wann mehrer zu torquieren: ... diese lehren haben statt so wol bey torquierung der special-delinquenten, als auch der zeugens personen1696 Frölichsburg,Nemesis I 215
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wann viele inquisiten, so in eben dem verbrechen impliciret sind, torquiret werden sollen, muß der anfang von dem gemacht werden, der am verdaͤchtigsten [ist]PreußLR. 1721 VI 3, 9 § 6
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dem gefangenwarter ... der den zu torquiren kommenden inquisiten unter seiner obsorge hat, ... zu untersagen, daß er ... einige speiß oder getrank zum fruhestuck abreiche, auf daß der zu torquirende zu desto mehrerer empfindung der schmerzen nuͤchtern ... seye1769 CCTher. Instr. S. 5