Torregister, n.

Verzeichnis der durch ein ¹Tor (I) eingeführten (abgabepflichtigen) Waren; zT. auch wie Torzettel (I)
  • thorschreibers eyd: ... so will ich ... alles, was einkommet, in das ordentliche thor-register schreiben, und davon alle tage richtige thor-zettel auf die accis-stube liefern
    1698 Dähnert,Samml. III 1242 Faksimile
  • wo thor-schreiber sind, muß er die thor-register oder extracte mit seiner rechnung taͤglich collationiren
    1707 CAug. II 1959 Faksimile
  • welche zettul ... taͤglich vor thor-schliessen an dasjenige membrum aus dem collegio sanitatis, welches zu selber zeit die reihe wegen dieser verrichtung trifft, mit behoͤriger specification, zubringen und hienach die thor-register zu examiniren seynd
    1713 Faber,Staatskanzlei 22 S. 455
  • [der steuerrath muß] alle thor-register und ausgegebene gedruckte thor- und accise-zettul ... collationiren
    1722 ActaBoruss.BehO. III 496
  • so sollen die controlleurs beym ober-accis-amt ... die thor-register und zettel allezeit bald mit anfang des folgenden monats von thor-schreibers annehmen, die zettel mit den registern collationiren
    1746 SammlSchlesOrdn. II 134
  • muͤssen solche holzzettel dem koͤnigl. thorschreiber vorgezeiget und abgegeben werden, welcher ... sie ins thorregister einzutragen [hat]
    1778 Dähnert,Samml. Suppl. II 575
  • [grenz-inspectoren sind authorisiret, sich] von den thor aͤmtern die zoll- und thor-register vorlegen zu lassen
    1797 Rabe,PreußG. IV 134 Faksimile