Torschluß, m.

(allabendliches) Schließen der ¹Tore (I), insb. der Stadttore; auch die Zeit der Schließung
  • bei jedem thore wird eine eigene person ... angestellt, welche die fremden ankommenden personen befragt, ... diese aufzeichnungen sind ... dem bürgermeister nach thorschluss zuzusenden
    1607 Veltzé,Stadtguardia 189
  • der commendant ... begehrte in das schloß, welches man ihm auch zugelassen, woselbst er die nacht verblieben und nach dem thorschluß die schluͤssel begehret, welche man ihm gleichfalls gegeben
    DiarEurop. 45 (1683) 119
  • wenn des nachts die posten ankommen, werden solche nach dem thor-schluß nicht in die vestung gelassen, sondern man hat auf den wachten ... gewisse stricke oder drath, woran man in einem kaͤstlein die briefe auf der post kan uͤber den graben heruͤber ziehen
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1246 Faksimile
  • ieden abend [ziehen] eine stunde vor thorschluß zwo buͤrger-compagnien auf die waͤlle
    1771 HambGSamml. IX 581 Faksimile
  • [man hat vor P. ein hospital erbauen lassen, weil] nach dem thor-schlusse des abends oͤfters noch verschiedene weiber und maͤdchen ankamen, die sich verspaͤtet hatten, und die, zumahl wenn sie ganz fremd waren und niemand bekanntes hatten, nicht wußten, wo sie ohne gefahr ihrer ehre und guten nahmens oder wohl gar ihres lebens uͤbernachten sollten
    1785 Krünitz,Enzykl. 35 S. 748
  • [waͤchter] kuͤndigen ihre wachsamkeit durch blasen eines horns an, dessen ton demienigen aͤhnlich ist, womit die thuͤrmer vor dem thorschlusse tuͤten
    M. Truckenbrot, Gesch. d. Stadt Nürnberg I (ebd. 1785) 248