Torschranke, f.
Torschranke, f.
Schranke am Stadttor; als Stadtgrenze
vgl.
Schranke (IV)
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sollen die stat geschworen ... inwendig den thoren, rigeln und thorschrencken der stat W. gehen, richten und besichtigen uber alle unbewe und uberpewe1479 WürzbPol. 185