Torsperre, f.

I wie Torschluß; auch: dem Torschluss vorausgehende (teilweise) Sperrung der Stadttore
  • daß er doch an seiner stat hingehen und die thore schliessen wolte, ... als er einsmals von der thorsperr wiederkehrte, .... druͤckte [er] die schluͤssel in wachs, thon und bley
    1668 Fugger,Ehrensp. 1067 Faksimile
  • so wird denen corporalen unter denen thoren befohlen, gleich nach erfolgter thorsperre in den wirthshäussern, wein- und bier-schenken eine consignation ... all derjenigen personen, so bey ihnen logiren ... abzufordern
    1733 Wüst,Policey II 302
  • von allen die beherbergt werden, soll abends nach der thorsperre ein zettel auf die hauptwache geliefert ... werden
    1740 Fahne,Dortm. III 137
  • [wenn] nach der thorsperre einige ... ploͤtzlich erkrankte arme leute ... in das vor der stadt liegende krankenhaus uͤberbracht werden muͤssen, ... [sollen] gemeldte sesseltraͤger, ... von dem sperrkreutzer frey und und unaufgehalten passiret werden
    1743 CAustr. V 142
  • [Übschr.:] endzweck und beschaffenheit der thorsperr
    1774 Bergius,PolKamMag. VIII 329 Faksimile
  • die thorsperre gehet gemeiniglich vor dem thorschlusse vorher und geschiehet mit dem anfange der dämmerung
    1780 Adelung IV 965 Faksimile
II Kontrollstation an einem ¹Tor (I)
  • bei der thorspörr abgefertiget worden
    1703 Thucelius III 492