Torsperre, f.
Torsperre, f.
I
wie Torschluß; auch: dem Torschluss vorausgehende (teilweise) Sperrung der Stadttore
-
daß er doch an seiner stat hingehen und die thore schliessen wolte, ... als er einsmals von der thorsperr wiederkehrte, .... druͤckte [er] die schluͤssel in wachs, thon und bley1668 Fugger,Ehrensp. 1067 Faksimile
-
so wird denen corporalen unter denen thoren befohlen, gleich nach erfolgter thorsperre in den wirthshäussern, wein- und bier-schenken eine consignation ... all derjenigen personen, so bey ihnen logiren ... abzufordern1733 Wüst,Policey II 302
-
von allen die beherbergt werden, soll abends nach der thorsperre ein zettel auf die hauptwache geliefert ... werden1740 Fahne,Dortm. III 137
-
[wenn] nach der thorsperre einige ... ploͤtzlich erkrankte arme leute ... in das vor der stadt liegende krankenhaus uͤberbracht werden muͤssen, ... [sollen] gemeldte sesseltraͤger, ... von dem sperrkreutzer frey und und unaufgehalten passiret werden1743 CAustr. V 142
-
[Übschr.:] endzweck und beschaffenheit der thorsperr1774 Bergius,PolKamMag. VIII 329 Faksimile
-
die thorsperre gehet gemeiniglich vor dem thorschlusse vorher und geschiehet mit dem anfange der dämmerung1780 Adelung IV 965 Faksimile