Torturgrad, m.

auch Torturs-
Stufe der Tortur (I); beginnend mit der Territion erfolgt die Folter häufig nach einem abgestuften, sich steigernden Verfahren
bdv.: Grad (III)
  • [Marg.:] tortur grad und folter stuffenrecht
    1703 Geisen,CJ. 665
  • der erste torturgrad mit den daumschrauben [zuerkannt]
    1736? ZThür.² 9 (1895) 289
  • territio verbalis ist der erste torturs-grad
    F.J. Bratsch, Peinl. Land-Gerichts-Ordnung unter der Enns (Wien 1751) Reg. Dddd 2r
  • [beinschrauben:] daß diese tortursart keinen besonderen tortursgrad ausmache, sondern nur auf jenen fall, wenn eines aus den sonst gewoͤhnlichen tortursinstrumenten nicht angewendet werden kann, nachhuͤlfflich zu gebrauchen seye
    1769 CCTher. Instr. S. 16
  • wenn die erkennte torturs-grade ohne augenscheinliche gefahr des lebens oder eine harte leibesbeschaͤdigung nicht vollfuͤhret werden koͤnnten, ... [ist] die tortur einstweilig einzustellen
    1801 Justitzcodex IX 252