Torwacht, f.
Torwacht, f.
I
wie Torwache (I)
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die goldshmidt [haben] in denen übrigen burgerlichen mitleiden, als in feuersnoth, thor- und stattwacht, einbelaitung der landsfuersten ... zu pariern1591 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 30
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[sollen diejenige, so sich] niederlassen wollen, auff fünffzehn jahr lang von allen personal- und real-beschwerden ... absonderlich aber von thor- und nachtwachten ... befreyet seyn1690 AnnNassau 24 (1892) 77
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[B.] zu einem gemeinen schützen angenommen ..., wird dagegen in allen gemeinen diensten als gängen, fahrten, thorwachten und dergleichen freigehalten1693 FriedbergGBl. 4 (1921) 55
II
wie Torwache (II)
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gebühret die inspection der bürgerlichen nachts- und thor-wachten dem he. consuli1698 SiebbStatMun. 33 Faksimile
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mitten in die thorwacht mit musqueten feuer gegeben1721 Struve,PfälzKHist. 638 Faksimile
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denen thor-wachten mit dem anhang [ist] aufgegeben ..., die thore beschlossen zu halten, ... zuzusehen, daß keine fremde, verdaͤchtige, unbekannte personen aus- und eingelassen werden1744 SammlBadDurlach II 467 Faksimile
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es sollen ... die ordentlichen thor- ... wachten des nachts ... in der stadt herum patrouilliren1754 AltenburgSamml. II 55