Torwacht, f.

I wie Torwache (I)
  • die goldshmidt [haben] in denen übrigen burgerlichen mitleiden, als in feuersnoth, thor- und stattwacht, einbelaitung der landsfuersten ... zu pariern
    1591 JbKunsthistKaiserh. 15 (1894) p. 30
  • [sollen diejenige, so sich] niederlassen wollen, auff fünffzehn jahr lang von allen personal- und real-beschwerden ... absonderlich aber von thor- und nachtwachten ... befreyet seyn
    1690 AnnNassau 24 (1892) 77
  • [B.] zu einem gemeinen schützen angenommen ..., wird dagegen in allen gemeinen diensten als gängen, fahrten, thorwachten und dergleichen freigehalten
    1693 FriedbergGBl. 4 (1921) 55
II wie Torwache (II)
  • gebühret die inspection der bürgerlichen nachts- und thor-wachten dem he. consuli
    1698 SiebbStatMun. 33 Faksimile
  • mitten in die thorwacht mit musqueten feuer gegeben
    1721 Struve,PfälzKHist. 638 Faksimile
  • denen thor-wachten mit dem anhang [ist] aufgegeben ..., die thore beschlossen zu halten, ... zuzusehen, daß keine fremde, verdaͤchtige, unbekannte personen aus- und eingelassen werden
    1744 SammlBadDurlach II 467 Faksimile
  • es sollen ... die ordentlichen thor- ... wachten des nachts ... in der stadt herum patrouilliren
    1754 AltenburgSamml. II 55