Torwandel, m.

Buße für eine überlegte, törichte (II) Handlung?
  • den rostockischen gesandten wurd fürgehalten, der gemeinen gesandten bedenken, nemblich weil die that an T.R. begangen offenbahr, so muste der rath zu R. auss zweyen eins thun, alss dass sie die thæter straffeten, oder vor die that thorwandell und abtrag thäten
    1557 Westphalen,Mon. II 1382 Faksimile
  • thorwandel: die geldstrafe, welche iemand fuͤr seine thoͤrichte that bezahlen muß
    1762 Wiesand 1086 Faksimile