Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kompaßbrief
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Kompaß
Kompaßbrief
, m.
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I
Rechtshilfeersuchen eines Gerichts an das zuständige Gericht um Zeugenvernehmung oder Urteilsvollstreckung, aber auch die Bitte, eine Zeugenvernehmung durch das an sich unzuständige ersuchende Gericht vornehmen oder die Zeugen zum ersuchenden Gericht reisen zu lassen
vgl.
Bittbrief (III),
Ersuchschreiben,
Ersuchungsbrief,
Ersuchungsschreiben,
Hilfsbrief,
Kompaß (I),
Kompaßschreiben,
Kompulsorialbrief,
Requisitorialbrief,
Subsidialbrief,
Subsidialschreiben
- um 1480 FreibergUB. II 354
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- von einem compaßbriff an einen anderen richter oder gericht drey pfundt, dauon drey groschen sigelgelds1503 BambLGRef. [15]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sol ... derjhenig, der kuntschafft fuͤren wil, durch sich oder seynen anwalt vnser rete ansuchen, einen oder mer kuntschafftverhoͤrer zu verordnen, auch, ob es not thut, compulsorial- oder compassbrieff zu geben, bieten, dardurch die zeugen zu der sage bracht werden moͤgen1507 BambHGO. Art. 82Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- wo ... die zeügen vnd kündtschaffter, ausserhalb des richters gerichtzzwang, in ainem anndern gericht wärn, so sol der zeügenfuͤerer begern, jme compaßbrief vnnd fürdrung zůegeben an derselben zeügen ordenlichen richter, soͤllich zeügen zůuerhoͤren, das jme allßdann der richter zůegeben sol, vnd in soͤlichem compaßbrief verleybt vnd eingeschlossen werden die weyßartigkl vnd auch des gegentails fragstück, damit der annder richter wisse, warauf er die zeügen sol verhoͤrn1520 BairGO. 46vf.Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 1520 BairGO. 51v
Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 1521 WindsheimRef. 45
- 1546 BeitrRostock 9 (1915) 49
- 1562 Gobler,GerProz. 6v
- 1567 Reyscher,Ges. IV 247
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- TeutschForm. 1571 Bl. 106v
Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1573 StaatsbMag. VII 751
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- forma compasbrieff eines gerichts ann das ander, zeugen zu verhören1579 WittgensteinLR. 90
- desselben [unterlegene Partei] oberkeit durch compaßbrieff vnd execution der vrtheil ersucht werde1582/88 Pfalz/Saur,Fasc. I 2 Bl. 10r
- 1610 ZSchwabNeuburg 54 (1941) 116
- 1612 CoutLimb. 258
- huͤlffbrieff, bittbrieff sunt literae mutui compassus vel iuris subsidiales, daß die commissarien die frembde zeugen durch compaß vnnd gebuͤrliche huͤlffbrieff ... abhoͤren oder abhoͤren lassen1624 Wehner,Obs. 296Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1669 GesSammlMecklSchwerin I 84
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- die compass-briefe werden auf anhalten der partey zu dem ende ertheilet, damit der richter des orts, wo der beklagte oder dessen guͤter zufinden, die execution vollfuͤhren solle; diese ersuchung per literas mutui compassus wird in tribunalibus fuͤr so gar billich und gerecht gehalten, daß ein weltlicher richter einen geistlichen und ein geistlicher den weltlichen hierum ersuchen moͤge1688 Beckmann,Idea 69Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1705 KlugeBeamte I2 726
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- 1707 SudetenHGO. 12
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- 1741 Frisch I 172
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- 1749 HadelnPriv. 476
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II
Geleitsbrief, Paß
vgl.
Fördernisbrief
- des keisers boten sein conpaß brief wieder zugeben1475 NürnbChr. IV 430 Anm.
- es soll auch niemands compaß noch geleits brieff auff dem wasser oder meer ... gewalt haben außzugeben one allein der ... admiral1565 Fronsperger,MeerKriegsO. 242