Halsgerichtsordnung Bamberg 1507

weitere Bezeichnungen:
Bambergensis 1507
beteiligte Personen: Verfasser Johann "der Starke", Freiherr zu Schwarzenberg und Hohenlandsberg
Auftraggeber Georg III. <Schenk von Limpurg>, Fürstbischof von Bamberg
Daten: Bamberg 1507-06-19 Erstdruck
Bamberg terminus ante quem 1507-06-19 Abfassung
Sprache: ostoberdeutsch
Intention: sozial bindend
informierend
Textsorte: Halsgerichtsordnung
Strafrecht
Inhalt
Inhalt: Strafrechtsbestimmungen; Halsgerichtsbarkeit.
Gliederungsart: Modern arabisch durchnumerierte Artikel 1 bis 278 (268a-f ergänzt), die zum größten Teil auf die römische Numerierung im zugrunde liegenden Druck von 1507 zurückgehen und das Strafrecht bei jeweils aufgeführten Vergehen festhalten.
Textgeschichte
Beziehung zu früheren Texten: Quelle Stadtrecht Bamberg 14. Jh.
Quelle Reformation Worms 1498
Quelle (1479) Reformation Nürnberg 1479/1484
Beziehung zu späteren Texten: Bearbeitung in Halsgerichtsordnung Bamberg 1580
Übernahme in Halsgerichtsordnung Brandenburg
Einfluss auf Constitutio criminalis Carolina
Ergänzung durch Correctorium zur Bambergensis
Übersetzung als Halsgerichtsordnung Bamberg 1507 <niederdeutsch>
Überlieferung: Keine Handschrift erhalten. Erster Druck 1507 (mindestens 82 Exemplare), dann 8 Drucke noch 1508 in Mainz, bis 1543 weitere 4 Drucke, 1510 Übersetzung ins Niederdeutsche, 1580 revidierte Fassung, davon 2 Nachdrucke bis 1738. Weitgehend wörtliche Übernahme des Drucks von 1507 durch die Brandenburgische Halsgerichtsordnung (Brandenburgensis).
Wirkung: Es sind mehrere Rezeptionskreise zu unterscheiden. Zunächst Rezeption vor allem in der Rechtssprechung im Herrschaftsbereich des Bamberger Bischofs, dann durch die Mainzer Drucke reichsweit - auch durch eine niederdeutsche Übersetzung schon 1510, durch die Übernahme in Brandenburg 1516 -, schließlich umfassende Rezeption bei der Ausarbeitung der Constitutio Criminalis Carolina (1532). Bis ins 18. Jahrhundert durch Nachdrucke bezeugtes Interesse.
Herkunft der Angaben: BambHGO. p. VII-XCI
°Brunnenmeister, Emil 1997 gesamt
HRG. I Sp. 593
Hinweise / Kommentare: Brunnenmeister, S. 288, bezeichnet als vier weitere "Quellen der C.C.B.": "die Bambergische Landgerichtsordnung (v. 1503), die Reichsgesetze, den Klagspiegel, die Schriften der italienischen Juristen". Diese Quellen sind von HDHS (noch) nicht erfasst.
Externe Links
externer Link: Gescanntes Exemplar Bamberg: Hans Pfeil, 1507 mit knapper Einleitung

Untergeordnete Einträge (Textzeugen etc.)

Wörterbuchbelege
Belege im Deutschen Rechtswörterbuch:
abschneiden (I 1 Spiegelstrich 2) (Fundstelle: BambHGO. 23)
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