Bannung Heinrich Portners Augsburg 1349 (Hs Augsburg) | ||||
Inhalt | Textgeschichte | untergeordnete Einträge (Textzeugen etc.) | ||
beteiligte Personen: |
Aussteller
Rat der Stadt Augsburg
Aussteller Augsburg, Stadtgemeinde_ Sonstige Heinrich <Portner> "der Alte" Sonstige Heinrich <Portner> |
Standort: | Augsburg, Stadtarchiv ? (Original) |
Edition: | AugsbUB. II 21-22, Nr. 459 (einziger Text) |
Daten: | Augsburg 1349-01-24 Ausfertigung |
Sprache: | schwäbisch |
Textsorte: |
Stadtrecht Ratsbeschluss |
Inhalt | |
Inhalt: | Rat und Gemeinde der Stadt Augsburg bekunden, dass sie den ehemaligen Bürgermeister und Ratsherrn Heinrich den alten Portner und seinen Sohn Heinrich wegen Zugriffs auf den Ratschatz, wegen der Stadtverschuldung, wegen Aufruhrs zur Zeit der Übergriffe auf Juden in der Stadt (1348-11-23) sowie weil der Vater 'der herren rat gesworn an der burger zu Auspurg wizzen und wort' hatte, auf Lebzeiten aus der Stadt verwiesen haben. Kein Bürger darf bei Strafe auf wessen Bitten auch immer für ihre Wiederaufnahme sprechen. Heinrich und sein Sohn haben sich urkundlich verpflichtet, nicht nach Augsburg zurückzukehren. |
Textgeschichte | |
Überlieferung: | Das mit dem Stadtsiegel besiegelte Original befand sich zum Zeitpunkt des Erscheinens des Augsburger Urkundenbuchs im Stadtarchiv Augsburg; der Text wurde ins Stadtbuch eingetragen. |
Provenienz: | Rat der Stadt Augsburg |
Herkunft der Angaben: |
AugsbUB. II
Nr. 459 S. 21-22
°Sieber, Karl-Heinz JAHR? 186 |
Untergeordnete Einträge (Textzeugen etc.)