Kanzleiordnung Würzburg 1719

beteiligte Personen: Gesetzgeber Johann Philipp Franz <von Schönborn>, Erzbischof von Würzburg
Sprache: neuhochdeutsch
Intention: sozial bindend
Textsorte: Kanzleiordnung
Inhalt
Inhalt: Endgültige Teilung des Hofrats in zwei Senate, die durch die Ordnungen von 1705 und 1711 zeitweise ausser Kraft gesetzt worden war. Die Senate konstitutieren sich künftig aus den Reihen der geheimen Räte und Hofräte, die sich quartalsweise ablösen und an allen Kanzleitagen Sitzungen halten.
Herkunft der Angaben: ArchUFrk. 68 (1929) 79 f.
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