Stadtrecht Rottweil (Hs Rotes Buch)

Standort: Rottweil, Stadtarchiv Stadtarchiv Rottweil, Bücher
Handschrift-/Druckbeschreibung: Pergament; 123 fol.?; in rotes Leder eingebunden; Handschriften von sieben verschiedenen Schreibern
Edition: RottweilStR. 108-273 (einzige Handschrift)
Daten: Rottweil 1498/1503 Anlage des Buches und Beginn der Niederschrift (Artikel 1-397) durch einen Schreiber
Rottweil 1503/1535 Niederschrift der "neuen Ordnung" und zahlreiche Nachträge durch verschiedene Schreiber
Rottweil 1546 Ablösung des "Roten Buchs" durch eine neue Redaktion des Stadtrechts
Sprache: oberdeutsch: alemannisch
Intention: sozial bindend
Textsorte: Stadtbuch
Inhalt
Inhalt: Abgedeckt werden nahezu alle Bereich des städtischen Rechtslebens, die Stadtverfassung, das Bürger- und Steuerrecht, die Zunftordnungen, das Baurecht, das Grundstücks- und Pfandrecht, das Strafrecht, das Eherecht usw.
Gliederungsart: Insgesamt 553 in regelloser Abfolge aneinandergereihte Artikel. Die Artikel 1-231 gehören einer älteren Schicht des Rottweiler Stadtrechts an (14. - Anfang 15. Jh.), die Artikel 232-397 entstammen dem 15. Jh., beginnend mit dem Jahr 1503 gibt das 16. Jh. die "neue Ordnung" (398-553).
Textgeschichte
Beziehung zu früheren Texten: Einfluss von Stadtrecht Villingen 1371
Überlieferung: 2 Handschriften
Herkunft der Angaben: RottweilStR. 1-107
Wörterbuchbelege
Belege im Deutschen Rechtswörterbuch:
Achtunddreißig (Fundstelle: RottweilStR. 237)
Anwette (II) (Fundstelle: RottweilStR. 170)
ehehaften (II) (Fundstelle: RottweilStR. 210)
läutern (II 1) (Fundstelle: RottweilStR. 151)
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