Emsiger Recht (Ts)

Daten: zwischen 11. Jh. und 15. Jh. Abfassung
Sprache: vorwiegend altfriesisch
Intention: sozial bindend; normierend
Textsorte: Rechtssammlung
Inhalt
Inhalt: Siehe unter 'Textteile'
Textteil(e): 16-99 Emsiger Recht Codex E1
102-165 Emsiger Recht Codex E2
168-229 Emsiger Recht Codex E3
Textgeschichte
Überlieferung: Die drei Emsiger Rechtshandschriften E1, E2 und E3 bilden zusammen die Überlieferung des Emsiger Rechts, das nicht ausschliesslich das eigentliche Emsiger Landrecht umfasst - nur das besondere Recht der einzelnen Landschaften führt im Mittelalter den Namen 'Landrecht' -, sondern auch allgemeinfriesisches Recht. Das gilt insbesondere für die Handschrift E1
Herkunft der Angaben: EmsigerR. 7-14
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